22. Mai 2015:

Ausübung Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt:

 

Verhandlung am 23. Juni 2015

 

Seit einigen Jahren häufen sich Fallkonstellationen zur späteren Ausübung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Der BGH hatte deswegen ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung eingeräumt. In den Instanzgerichten, vor allem um den Bereich Frankfurt, war es jedoch zu häufigen Abweichungen von der BGH-Rechtsprechung zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gekommen. Das Argument war, dass die Verbraucher sich nach vielen Jahren zu Unrecht auf ihr Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen stützten, da es Ihnen lediglich um eine günstige Umschuldung gehe.

 

Hierzu wird es aller Voraussicht nach am 26. Mai 2015 beim BGH eine Verhandlung im Verfahren XI ZR 154/14 geben. Es geht dabei wie gesagt um die Frage, ob man das Widerrufsrecht trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung verwirken kann (im konkreten Fall Widerruf ca. 4 1/2 Jahre nach Abschluss/Belehrung).

 

Terminhinweis hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70988&pos=0&anz=77

 

gehrmann rechtsanwälte/ rechtsanwalt christian gehrmann