VW Skandal: Jetzt handeln!

 

Stilllegung droht!

Verjährung der Ansprüche droht!

Letzte Chance zu handeln!

Gerichte entscheiden im Sinne der Geschädigten

Die im VW Skandal erfahrene Kanzlei Gehrmann Rechtsanwälte erstreitet für ihre Mandanten Urteile vor Gericht gegen verschiedene Händler sowie die Volkswagen AG.

Positive Rechtsprechung der Gerichte

Die Geschädigten im VW Skandal haben nach der Rechtsprechung diverser Gerichte verschiedene Möglichkeiten, um ihre Rechte durchzusetzen.

1. Neulieferung gem. § 439 BGB:

Neuwagenkäufer eines Fahrzeugs des VW-Konzerns, das durch den Dieselskandal betroffen ist, können nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Fahrzeugs verlangen. Hierbei ist das alte Fahrzeug zurück zu geben, ohne das jedoch eine Nutzungsentschädigung durch die Geschädigten zu leisten wäre. Dies würde bedeuten, dass die Geschädigten das betroffene Fahrzeug kostenlos gefahren wären. ( Landgerichte Regensburg, Neuruppin, Zwickau, Osnabrück, Landau, Aachen, Detmold, Offenburg).

2. Widerruf gem. § 495 BGB: Kein Nutzungsersatz!

Sollte das Fahrzeug finanziert worden sein, bietet sich unter Umständen ein Widerruf des Darlehensvertrages an. Dies würde dann, wenn bspw. das Darlehen durch den Händler mit vermittelt wurde dazu führen, dass der Kaufvertrag im Sinne eines verbundenen Geschäftes sozusagen mitgerissen würde und beide Verträge rückabgewickelt werden könnten. Voraussetzung für ein bestehendes Widerrrufsrecht wäre eine nicht erfolgte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung, was ein ewiges Widerrufsrecht zur Folge hätte. Insofern wäre eine Prüfung der Unterlagen der Geschädigten erforderlich. Als Rechtsfolge würde dann eine Rückabwicklung und Rückgewährung der erhaltenen Leistungen eintreten. Die geschädigten Darlehensnehmer-/Autokäufer könnten dann u.a. sämtliche geleisteten Zinsen zurück verlangen.

3. Rücktritt gem. § 323 BGB:

Zudem ist ein Rücktritt, der gedanklich von einem Widerruf abzugrenzen ist möglich. Hierbei wäre das Fahrzeug zurückzugeben, wobei der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung zahlt. In der Regel würde die Nutzungsentschädigung auf Grundlage einer Gesamtlaufleistung zwischen 250.000 km oder 350.000 km berechnet. Dies wird sich im VW Skandal in  der Regel mehr lohnen, als ein Weiterverkauf mit hohem Wertverlust. Im Sinne eines Rücktritts im VW Skandal entschieden die Landgerichte Landau, Krefeld, Koblenz, Kleve, Karlsruhe, Hildesheim, Hamburg, Hagen, Frankfurt Oder, Frankfurt am Main, Essen, Düsseldorf, Dortmund, Detmold, Bückeburg, Braunschweig, Bonn, Bielefeld, Bad-Baden, Aachen, Arnsberg und Nürnberg-Fürth.

4. Minderung gem. § 441 BGB:

Liegen die Voraussetzungen eines Rücktritts vor, kann der Käufer im VW Skandal alternativ auch den Kaufpreis mindern. Dies entschieden die Landgerichte Kempten und Stuttgart.

5. Schadensersatz wegen vertraglicher Schadensersatzansprüche, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB und wegen Betruges gem. § 823 Abs. 2 i.Vm. § 263 StGB:

Einige Urteile beruhen darauf, dass die Käufer im VW Skandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Hieraus resultieren dann im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des Deliktrechts direkte Ansprüche gegen VW. Von der Volkswagen AG kann dann der volle Kaufpreis zurück verlangt werden, ohne dass eine Nutzungsentschädigung zu leisten wäre. Alternativ kann der Geschädigte im VW Skandal auch den Minderwert verlangen und sein Fahrzeug behalten. ( Landgerichte Wuppertal, Saarbrücken, Regensburg, Paderborn, Osnabrück, Offenburg, Nürnberg, Münster, Mönchengladbach, Mainz, Magdeburg, Krefeld, Köln, Kleve, Karlsruhe, Ingolstadt, Hildesheim, Hagen, Frankfurt Oder, Frankfurt am Main, Erfurt, Düsseldorf, Dortmund, Braunschweig, Bayreuth, Baden-Baden, Arnsberg)

Vor Softwareupdate: Unbedingt anwaltliche Hilfe kontaktieren!!!

Bevor Geschädigte ein Softwareupdate vornehmen lassen, sollten sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es müssen unbedingt Aufzeichnungen zu den Abgas und PS-Werten beweislich gesichert werden, um nachfolgende Ansprüche nicht zu zerstören. Wir können hier professionelle Methoden aufzeigen, dies sicher zu stellen.

Zudem Berichten zahlreiche Nachrüster von Problemen nach dem Update. So kam es zur Verstopfung von AGR Ventilen, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko mit sich bringt.

Verjährung droht! Jetzt noch tätig werden, bevor die  Verjährung Ende 2017 und damit Rechtsverlust eintreten!

Ende 2017 tritt die Verjährung der Ansprüche gegen die Händler ein. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Geschädigten im VW Skandal also tätig geworden sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Klageerhebung unbedingt vorher erfolgen sollte, um eine Klagezustellung demnächst zu gewährleisten. Es gilt nun keine Zeit mehr zu verschwenden! Sie müssen sofort handeln!

Anderenfalls verblieben Ihnen nur noch die Ansprüche gegen die Volkswagen AG direkt, während Ihr Händler sich auf Verjährung berufen könnte.

Stilllegung droht!

Zudem besteht aus einem anderen Grund unbedingter Handlungsbedarf: Das Kraftfahrtbundesamt hat wegen des VW Skandals damit begonnen, nicht nachgerüstete Fahrzeuge still zu legen. Es kann daher nur wiederholt werden: Es gilt nun keine Zeit mehr zu verschwenden! Sie müssen sofort handeln!

Rechtsschutzversicherung?

Es gibt bereits zahlreiche Urteile aus Kostendeckungsklagen gegen Rechtsschutzversicherungen, so dass diese in der Regel dazu übergegangen sind, Fällen im VW Skandal unproblematisch die Kostendeckung zu erteilen.

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